(sda) Der Nationalrat will den Bericht über die Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts abwarten, bevor er dieses wieder ändert. Er hat am Mittwoch zwei Vorstösse zur KESB abgelehnt.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Bericht sei verfasst. Der Bundesrat werde demnächst darüber befinden, noch in diesem Monat. Vorher dürfe sie keine Auskunft geben.

Der Bericht liefere nicht auf jede Frage eine pfannenfertige Antwort, gebe aber Hinweise zum Handlungsbedarf, sagte Sommaruga. Er enthalte Zahlen, Fakten und "vielleicht die eine oder andere Überraschung".

Jetzt konkrete Gesetzgebungsaufträge zu erteilen, sei nicht sinnvoll, befand die Justizministerin. Sie warnte auch davor, aus Einzelfällen - beziehungsweise der Berichterstattung darüber - Schlüsse zu ziehen. Oft sei nicht der ganze Fall bekannt.

Anhörung der Grosseltern

Seit das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft ist, wurden im Parlament über 20 Vorstösse dazu eingereicht. Am Mittwoch hatte der Nationalrat über zwei Motionen zu befinden. Hans Grunder (BDP/BE) forderte, dass die Behörden die Grosseltern, Geschwister und andere nahe Verwandte zwingend anhören müssen, wenn sie darüber entscheiden, ob ein Kind in einem Heim platziert wird.

Die Bdp befürworte im Grundsatz eine professionelle Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), betonte Grunder. Doch die Bürokratie dürfe nicht überborden. Die heutigen Regeln verhinderten oft naheliegende Lösungen.

Beschwerderecht für Gemeinden

Verena Herzog (SVP/TG) verlangte, dass das Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht der Gemeinden gesetzlich verankert und erweitert wird. Die Entscheidungsfindungen könnten mit dem lokalen Wissen verbessert werden, argumentierte sie. Der Rat verwarf den ersten Vorstoss mit 90 zu 86 Stimmen bei 6 Enthaltungen und den zweiten mit 104 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Sommaruga stellte fest, für den Bundesrat sei zentral, dass vor einer Fremdplatzierung alle Betroffenen die Möglichkeit hätten, sich zu äussern. Er gehe davon aus, dass das in den Fällen, in denen eine Anhörung möglich sei, auch geschehe. Es könne aber auch Situationen geben, in denen das nicht opportun sei.