(sda) Der Nationalrat will den Bundesrat nicht beauftragen, gesetzliche Grundlagen zur Ahndung von Sportbetrug zu schaffen. Er hat am Donnerstag eine Motion von Jacques Bourgeois (FDP/FR) mit 102 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Dem Motionär ging es vor allem um technischen Betrug. Als Beispiel nannte er Velos mit Hilfsmotoren im Radsport. Gegen die Sportlerinnen und Sportler könnten die Verbände Sanktionen verhängen werden, stellte Bourgeois fest. Andere am Betrug beteiligte Personen könnten sie aber nicht bestrafen.

Die Schweiz könne sich keine lückenhafte Gesetzgebung leisten, sagte Bourgeois mit Verweis auf Rennen mit internationalem Teilnehmerfeld wie die Tour de Suisse. Alle Länder stünden in der Pflicht, ihre Gesetzgebung zu ändern, damit Betrügerinnen und Betrüger bestraft werden können.

Nur bei Doping

Der Bundesrat stellte sich gegen der Motion. Er ist der Ansicht, dass der Staat grundsätzlich nur dann in die Autonomie der Sportverbände eingreifen soll, wenn übergeordnete Rechtsgüter betroffen sind. Dies ist etwa bei Doping der Fall, weil hier die Gesundheit oder gar das Leben auf dem Spiel stehen.

Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, die blosse Verletzung von Wettkampfregeln zu sanktionieren, sagte Sportminister Guy Parmelin. Der Einbau von elektrischen Hilfsmotoren in Fahrräder sei ein gutes Beispiel. Er stelle nämlich so lange kein Problem dar, als das Fahrrad nicht im Wettkampf verwendet werde.

Beispiel Simon Ammann

Um auf die Probleme einer strafrechtlichen Regelung hinzuweisen, nannte Parmelin auch einige andere Beispiele, darunter den Skispringer Simon Ammann. Dieser sei 2009 bei der Qualifikation für die Vier-Schanzen-Tournee disqualifiziert worden, weil seine Ausrüstung nicht dem Reglement entsprochen habe. Den Skirennfahrern Silvan Zurbriggen und Didier Défago sei ähnliches widerfahren.

Vor kurzem habe der internationale Ski-Verband zum Langlauf eine neue Regel erlassen, wonach die Länge der Stöcke für den klassischen Stil nicht mehr als 83 Prozent der Körpergrösse betragen dürften. Parmelin fragte Bourgeois, ob er nun gegen Langläufer, die längere Stöcke verwendeten, ein Strafverfahren eröffnen wolle.