Konkret schlägt Brand vor, das Krankenversicherungsgesetz um einen Experimentierartikel zu ergänzen. Damit soll eine klare gesetzliche Grundlage für Pilotprojekte geschaffen werden. Etwas ähnliches gab es bereits im Asylbereich, wo das beschleunigte Verfahren experimentell getestet wurde, wie Brand im Rat erklärte.
Mit dem neuen Innovationsartikel sollen Akteure im Gesundheitswesen gezielt von einzelnen gesetzlichen Bestimmungen absehen und alternative Mechanismen testen. Entsprechend sei die Motion bewusst offen formuliert, sagte Brand. Unangetastet blieben die Leistungsansprüche der Versicherten sowie der Aufnahmezwang.
Der Bundesrat zeigt sich einverstanden mit dem Vorstoss. Die Einführung einer Innovationsbestimmung für alle Akteure im Gesundheitsbereich sei bereits vorgesehen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.