(sda) Das Bundespatentgericht kann sich künftig flexibler organisieren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat neue Regeln gutgeheissen. Er stimmte den Gesetzesänderungen am Mittwoch oppositionslos zu.

Die Gesetzesänderungen sollen das gute Funktionieren und die Effizienz des Fachgerichts sicherstellen. Künftig können hauptamtliche Mitglieder des Gerichts mit einer technischen Ausbildung gewisse Aufgaben wahrnehmen, die heute ausschliesslich von juristischen Mitgliedern erfüllt werden können. So können sie neu als Vizepräsidenten amten.

Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und trägt den Erfahrungen Rechnung, die das Gericht in den ersten Jahren nach seiner Gründung sammeln konnte. Der Bundesrat sprach sich für die Änderungen aus.

Das Bundespatentgericht mit Sitz in St. Gallen hat seine Arbeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Es behandelt Streitigkeiten über Patente, für die zuvor die 26 kantonalen Gerichte zuständig waren. Das Bundespatentgericht ist ein kleines, auf ein Fachgebiet spezialisiertes Gericht, das lediglich über zwei hauptamtliche Richterstellen verfügt.