Die Massnahmen gegen so genannte Gefährder befinden sich derzeit in der Vernehmlassung. Gleichzeitig ist eine Änderung von Nachrichtendienstgesetz und Strafgesetzbuch in Arbeit, die die Rechtsgrundlage für das Verbot von Al-Kaida und "Islamischem Staat" sowie verwandter Organisationen überflüssig machen würde.
Diese läuft jedoch jedoch schon Ende 2018 aus, also bevor das neue Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Um Rechtslücken zu vermeiden, soll das Verbot der Organisationen um vier Jahre verlängert werden.
Das Gesetz stellt Aktionen unter Strafe, die der Unterstützung solcher Organisationen dienen. Dazu gehören Propaganda- und Geldsammelaktionen, Dschihad-Reisen und das Anwerben von Mitgliedern.
Das Gesetz habe sich in der Praxis gewährt, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Ständerat hiess die Vorlage einstimmig gut. Diese geht nun an den Nationalrat.
Stillschweigend abgelehnt hat die kleine Kammer eine Motion, mit welcher der Nationalrat das Verbot des fremden Militärdienstes und der Werbung für Militärdienst im Ausland ausweiten wollte. Ziel des Vorstosses von Lukas Reimann (SVP/SG) war es, terroristisch motivierte Reisen zu unterbinden.
Fremde Militärdienste oder der Dienst für eine bewaffnete Gruppierung im Ausland seien schon heute verboten, sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ). Er wies auch darauf hin, dass die Motion neue Rechtsbegriffe einführe, was zu Verwirrung führen könne.
Auch Sommaruga hielt die Ergänzung für unnötig. Der Schweizer, der in den Dienst einer terroristischen Organisation trete oder dafür werbe, mache sich gemäss Militärstrafgesetz schuldig, sagte sie. Diese Möglichkeiten würden von den Strafverfolgungsbehörden auch genutzt, wie verschiedene Fälle zeigten.