Allemann will die Einsichtnahme in die Belege der Nebenkosten vereinfachen. Heute könnten Mieterinnen und Mieter diese einzig am Ort des Vermieters oder dem Geschäftssitz der Liegenschaftsverwaltung einsehen. Das sei nicht mehr zeitgemäss, argumentiert Allemann.
Wollten Mieterinnen und Mieter die Belege der Nebenkosten prüfen, sei das oft mit einer langen Reise und hohen Kosten verbunden. Die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten, die genutzt werden sollten.
Hans Egloff (SVP/ZH) kritisierte die Ausweitung der Einsichtnahme. Die geltende Rechtslage sei ausreichend und die Motion führe zu einem unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand für die Vermieter. Nur wenige Mieter verlangten Einsicht in die Belege zu den Nebenkosten.
Der Bundesrat war einverstanden mit dem Anliegen von Allemann. Um sicherzustellen, dass das Einsichtrecht auch in anderer Form wahrgenommen werden könne, erscheine eine Ergänzung der einschlägigen Verordnung zweckmässig, schreibt er in seiner Antwort.