(sda) Ausgeschiedene Parlamentsmitglieder sollen keine Überbrückungshilfe mehr erhalten. Das verlangt der Nationalrat. Er hat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Nun muss der Ständerat entscheiden.

Dessen Kommission hatte sich gegen das Anliegen ausgesprochen. Die Nationalratskommission hielt aber an der Initiative fest. Sie ist weiterhin der Ansicht, dass eine Überbrückungshilfe nicht gerechtfertigt sei. Arbeitslose ehemalige Parlamentsmitglieder könnten wie alle anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen.

Heute kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat während maximal zwei Jahren Anspruch auf diese Hilfe erheben, wenn es keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen erzielt. Seit 2004 wurden insgesamt 820'000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt.

"Es sollte eigentlich gar nicht vorkommen, dass jemand aufs Arbeitsamt muss", wunderte sich Initiantin Natalie Rickli (SVP/ZH) am Donnerstag im Nationalrat. In einem Milizsystem gehe prinzipiell jeder einer Arbeit nach. Parlamentarier dürften auch nicht zu stolz sein, um das Arbeitsamt aufzusuchen.

Angelo Barrile (SP/ZH) argumentierte, es gehe um sorgfältig geprüfte Einzelfälle. Eine Abwahl erfolge sehr kurzfristig und manchmal reiche die Zeit nicht aus, um sich beruflich neu zu orientieren. Barrile gestand aber ein, es sei stossend, dass diese Überbrückungshilfe auch für ordentliche Rücktritte gelte.

Der Nationalrat hiess die parlamentarische Initiative mit 115 zu 66 Stimmen gut. Nun entscheidet der Ständerat, ob die nationalrätliche Kommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten soll.