(sda) Der Nationalrat verzichtet darauf, das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Installation und Garantiearbeiten für importierte Produkte durchzusetzen. Er folgte dem Bundesrat und schrieb am Montag eine überwiesene Motion mit 94 zu 84 Stimmen ab. Nun entscheidet der Ständerat.

Der Nationalrat hatte 2016 die Motion von alt Ständerat Hans Hess (FDP/OW) gegen den Willen des Bundesrates überwiesen. Bei vielen Konsum- und Investitionsgütern, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssten, werde der Direkteinkauf im Ausland verhindert, erklärte Hess.

Der Grund: Auf Druck der Hersteller und Importeure verweigerten Handwerker vielfach eine solche Dienstleistung. Für Hess wird damit der Markt abgeschottet und der Preiswettbewerb verhindert. Immense Preisunterschiede bestünden etwa bei Maschinen auf dem Bau, sanitären Apparaten und Elektrogeräten.

Dabei handle es sich oft um Markenartikel, die mittels vertikaler Vertriebsverträge international vertrieben würden. Das Ziel des Cassis-de-Dijon-Prinzip ist es, dass Produkte, die nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, auch in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Die Kommissionsmehrheit lehnte die Motion ab. Es sei mehr als zweifelhaft, ob im geforderten Bereich überhaupt ein Problem bestehe, erklärte Toni Brunner (SVP/SG) im Namen der Kommission. Bei der Wettbewerbskommission (WEKO) seien keine entsprechenden Beschwerden hängig und der administrative Aufwand sei gross.

Unredliches Vorgehen des Bundesrates

Auch der Bundesrat schlug vor, die Motion abschreiben. Das geltende Kartellgesetz verbiete bereits heute die Marktabschottung durch Hersteller, erklärte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er verwies auch auf die Ergebnisse einer im Sommer 2016 durchgeführten Umfrage des Sekretariats der WEKO bei Unternehmen.

Die Ergebnisse legten nahe, dass die im Vorstoss angesprochenen Massnahmen von Hersteller und Importeuren nur in geringem Ausmass bestünden, befand die WEKO. Betroffen waren nicht ausgeführte Garantieleistungen, die mit einer nicht genügenden Rückvergütung durch Hersteller oder Importeure begründet wurden.

Priska Birrer-Heimo (SP/LU) kritisierte das Vorgehen des Bundesrates. Es gehe nicht an, den Auftrag einer Motion nicht umzusetzen. Mit dem Vorstoss könnten Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz ergriffen werden. Die Umfrage der WEKO könne zudem mit einer Rücklaufquote von unter fünf Prozent der versandten Fragebogen kaum als repräsentativ bezeichnet werden.