Zum einen sollen im Gesetz Fristen verankert werden, damit die Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Zum anderen sollen die Parteien eine Entschädigung für ihre Kosten erhalten.
Diesen beiden Punkten hat der Nationalrat mit 123 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Abgelehnt hat er zwei weitere Punkte der Motion. Demnach sollten Entscheide der Wettbewerbskommission erst veröffentlicht werden, wenn sie rechtskräftig sind. Und Sanktionen bei unzulässigen Abreden sollten der Grösse des Unternehmens Rechnung tragen.
Eine linke Minderheit stellte sich gegen sämtliche Forderungen des Vorstosses. Dieser würde die Instrumente gegen Kartelle erheblich schwächen, argumentierten die Gegnerinnen und Gegner. Angesichts der aufwendigen Abklärungen seien Fristen nicht angebracht. Sie könnten die Qualität der Verfahren beeinträchtigen.