Ansetzen will die Kommission beim Bundespersonalgesetz. Die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich sollen aufgehoben werden. Der gesetzlich verankerte Grundsatz eines angemessenen Teuerungsausgleichs entfalte faktisch einen Automatismus, erklärte Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) im Namen der Kommission. Eine Mehrheit sei der Ansicht, dass die reale Lohnanpassung greifen solle.
Parteikollege Bruno Pezzatti (ZG) doppelte nach, es sei nicht angemessen, vor Lohnverhandlungen den Teuerungsausgleich einzurechnen. Mit der Streichung der entsprechenden Bestimmung werde dieser "alte Zopf" abgeschnitten.
Dem widersprach Alois Gmür (CVP/SZ). Das Bundespersonal könne keinen absoluten Anspruch auf den Teuerungsausgleich geltend machen. "Wir sind jetzt schon gesetzlich zu nichts verpflichtet." Wer einen Ausgleich ablehne, könne zudem im Rahmen der Budgetdebatte einen Antrag stellen.
Heinz Siegenthaler (BDP/BE) verwies darauf, dass der Teuerungsausgleich im Interesse der Wirtschaft sei. Andernfalls würde die Kaufkraft der Menschen sinken.
Kritik äusserte auch der Bundesrat. Es bestehe gar kein Anspruch auf einen automatischen Teuerungsausgleich, stellte Finanzminister Ueli Maurer im Rat ebenfalls klar. Die Motion ändere nichts an der heutigen Praxis und führe nur zu Mehrkosten.
Beim Ausgleich berücksichtigt der Arbeitgeber laut Gesetz die wirtschaftliche und finanzielle Lage, sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Abhängig davon wird die Teuerung in reduziertem Umfang oder überhaupt nicht ausgeglichen.
Für das Personal der Bundesverwaltung beschliesse der Bundesrat nach Verhandlungen mit den Personalverbänden die Höhe des Teuerungsausgleiches, erklärte Maurer. Dieser Beschluss werde beim Voranschlag auch den eidgenössischen Räten zur Zustimmung unterbreitet.
Der Nationalrat folgte am Ende der Argumentation seiner Finanzkommission und hiess die Motion mit 102 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Nun ist der Ständerat am Zug.