(sda) Der Ständerat will die geplanten Gesetzesbestimmungen zu Terrorismus abwarten, bevor er über einen Vorstoss zur Organisation "Lies!" entscheidet. Der Nationalrat verlangt ein Verbot dieser Organisation, die in Schweizer Städten Korane verteilt.

Der Ständerat hat am Dienstag oppositionslos entschieden, die Motion des Solothurner SVP-Nationalrats Walter Wobmann erst später zu behandeln. Über die Sistierung muss nun der Nationalrat befinden. Wobmann hatte in der grossen Kammer für ein Verbot geworben. Die Koran-Verteilaktionen dienten dazu, junge Leute zu umwerben und für den Dschihad zu gewinnen, argumentierte er.

Der Bundesrat stritt das nicht ab, stellte sich aber gegen den Vorstoss. Verteidigungsminister Guy Parmelin erklärte dies damit, dass die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von "Lies!" ungenügend seien.

Möglich ist aber heute ein Tätigkeitsverbot für Personen, die sich an Koranverteilaktionen beteiligen, wenn dadurch eine Bedrohung entsteht und die Tätigkeit dazu dient, Terrorismus zu propagieren.

Der Nachrichtendienst prüft, ob Personen diese Voraussetzungen erfüllen, und beantragt gegebenenfalls Verbote. Kantonale und kommunale Behörden können ihrerseits die polizeiliche Bewilligung für Standaktionen verweigern.

Der Bundesrat hat zur Bekämpfung von Terrorismus diverse Gesetzesänderungen in die Wege geleitet. Zum einen will er das strafrechtliche Instrumentarium verschärfen. Zum anderen soll die Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Mittel gegen sogenannte Gefährder erhalten.