Das Berner Kantonsparlament reagierte mit der Standesinitiative auf einen Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts. Dieses kam zum Schluss, dass die Kraftwerke Oberhasli (KWO) die Staumauern des Grimselsees wegen des Moorschutzes nicht erhöhen dürfe. Das Bundesgericht hiess aber eine Beschwerde der KWO gut.
In der Zwischenzeit hätten sich die Voraussetzungen geändert, stellte die Ständeratskommission fest. Gemäss dem Entscheid des Bundesgerichts beeinträchtige der geplante Ausbau der Grimselkraftwerke die Moorlandschaft Grimsel nicht.
Die geforderte Ausnahmebestimmung fände also keine Anwendung für das konkrete Ausbauvorhaben der Grimselkraftwerke. Die Kommission zweifelte ferner daran, dass die angestrebte Verfassungsänderung eine Mehrheit von Volk und Ständen finden würde. Der heutige Verfassungsartikel zum Moorschutz geht auf die Rothenthurm-Initiative von 1987 zurück. Über die Standesinitiative muss noch der Nationalrat befinden.