Der Kanton reichte die Initiative ein, weil die Krankenkassenprämien in Genf schneller steigen als die Gesundheitskosten. Aus Sicht des Kantons sind die Bestimmungen, die Krankenkassen daran hindern sollen, zu grosse Reserven zu bilden, nicht präzise genug.
Der Ständerat folgte aber seiner Kommission und lehnte die Initiative oppositionslos ab. Anders als in der beruflichen Vorsorge äufneten die Versicherten in der sozialen Krankenversicherung kein persönliches Deckungskapital, das sie bei einem Wechsel des Versicherers mitnehmen könnten, argumentierte die Kommission.
Um dem Anliegen zu entsprechen, müssten die Versicherer für jede versicherte Person eine Art individuelle Kontoführung einrichten. Das wäre mit hohem administrativem Aufwand verbunden.
Zudem könne eine derartige Umgestaltung des Systems einen neuen Anreiz für die Risikoselektion durch die Versicherer nach sich ziehen, warnte die Kommission. Denn die Mehrheit jener, die den Krankenversicherer wechselten, seien gesunde Personen, die vorerst wenig Leistungen beanspruchen.
Aus Sicht der Kommission hat die Politik dem Anliegen Rechnung getragen. Das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz sieht vor, dass das Bundesamt für Gesundheit den Prämientarif eines Krankenversicherers nicht genehmigt, wenn dieser Prämien vorsieht, die unangemessen hoch über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen.