Grin schlägt vor, den Abzug für Alleinstehende von heute 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare wären es neu 6100 Franken statt 3500 Franken. Pro Kind respektive pro unterstützungsbedürftige Person könnten 1200 Franken (heute 700 Franken) von der Bundessteuer abgezogen werden.
Der Bundesrat hält dagegen, dass die höheren Abzüge zu erheblichen Mindereinnahmen für den Bund führen würden - im Fall von Grins Motion wären es 465 Millionen Franken im Jahr für Bund und Kantone.
Vom vorgeschlagenen Abzug würden zudem vor allem obere Einkommensschichten profitieren, argumentierte der Bundesrat. Gegenfinanzierungen der Ausfälle hingegen - etwa durch höhere Steuern oder tiefere Ausgaben - würden tendenziell jene Einkommen treffen, die mit der Motion entlastet werden sollten.
Vorstösse in ähnlicher Richtung wurden in den vergangenen Jahren immer wieder eingereicht. Gemäss einer Auflistung des Bundesrates in der Antwort auf die neue Motion wurden sie jeweils im Zweitrat abgelehnt. Über Grins Motion hat nun noch der Ständerat zu befinden.