(sda) Der Nationalrat will nicht unterscheiden zwischen Prozess- und Geschäftsanwälten. Er will ein gleichzeitiges Ausüben beider Aktivitäten auch nicht verbieten. Der Rat lehnte am Dienstag eine parlamentarische Initiative mit 137 zu 51 Stimmen ab.

Initiant Carlo Sommaruga (SP/GE) hatte sein Begehren nach den Medienberichten über die Panama Papers eingereicht. Er begründete es mit der "problematischen Rolle" von Anwälten als Berater bei Offshore-Gesellschaften, deren Ziel es sei, "strafrechtlich relevante Taten zu verbergen", etwa das Umgehen der Steuerpflicht.

Hätten die Anwälte und Anwältinnen eine Doppelfunktion als Prozess- und als Geschäftsanwalt, könnten sie sich auf das Berufsgeheimnis abstützen, um nicht über Sachverhalte Aussagen machen zu müssen. Um diese Vermischung zu vermeiden, wollte Sommaruga die beiden Funktionen strikte trennen.

Die Anwälte sollten eine Wahl treffen: Lediglich Prozessanwältinnen und -anwälte sollten sich im Anwaltsregister eintragen lassen und als Rechtsvertreterinnen und -vertreter vor Gericht auftreten. Dagegen dürften Geschäftsanwältinnen und -anwälte nicht vor Gericht auftreten und auch nicht dem Berufsgeheimnis unterstehen.

Die Mehrheit der Rechtskommission lehnte das Ansinnen ab. Die beiden Anwalts-Aktivitäten seien nur schwer auseinanderzuhalten, sagte Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU). Das Berufsgeheimnis der Anwälte diene dem Schutz der Klienten und nicht dem Schutz der Anwälte.

Das Berufsgeheimnis gelte schon heute nur für Rechtsberatung und Rechtsvertretung, aber nicht für Beratungen zu Finanzgeschäften. Handlungsbedarf bestehe nicht, die heutigen Regelungen hätten sich bewährt.

Eine Minderheit um Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) hätte der Initiative Folge geben wollen. Selbstregulierungen der Branche hätten bisher nicht zum gewünschten Resultat geführt, sagte sie. "Man kann nicht so tun, als existierte das Problem nicht."