(sda) Das Parlament ist einverstanden mit der Modernisierung des internationalen Konkursrechts, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Weil der Nationalrat am Mittwoch zwei technische Anpassungen vorgenommen hat, geht die Vorlage nochmals in den Ständerat.

Mit der Revision soll die Anerkennung ausländischer Verfahren vereinfacht werden. Diese werden heute nur dann anerkannt, wenn sie im Sitz- oder Wohnsitzstaat des Schuldners eröffnet wurden. Das könne inländischen und ausländischen Gläubigern schaden, erklärte Beat Flach (GLP/AG) im Namen der Kommission.

Künftig sollen deshalb auch Konkursdekrete anerkannt werden, die am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners ergangen sind. Darunter wird der Ort verstanden, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und für Dritte feststellbar ist - also der faktische Sitz.

Laut Flach geht es zwar jährlich lediglich um zehn bis 20 Fälle, jedoch um hohe Summen. Die Änderungen seien für die Praxis gedacht, denn das geltende Recht stimme nicht mehr mit der Realität international tätiger Unternehmen überein, betonte Flach. Im Nationalrat war der Handlungsbedarf unbestritten.

Prozessualer Leerlauf

Gestrichen wird die Bedingung, dass der Staat, in dem das Konkursverfahren eröffnet wurde, Gegenrecht gewährt. Dieser Nachweis verzögert oder verunmöglicht teilweise die Anerkennung ausländischer Konkursentscheidungen.

Zum Schutz inländischer Gläubiger muss heute zwingend ein Hilfskonkursverfahren im Inland durchgeführt werden. In Fällen, in welchen es keine Schweizer Gläubiger gibt, ist das laut Flach ein "prozessualer Leerlauf". In Zukunft ist ein Hilfskonkursverfahren daher nur noch dann nötig, wenn es in der Schweiz tatsächlich Gläubiger gibt.

Schliesslich soll die Stellung inländischer Niederlassungsgläubiger verbessert werden: Nicht privilegierte Forderungen von Gläubigern einer Schweizer Niederlassung sollen neu im Hilfskonkursverfahren berücksichtigt werden. Damit würden Kosten und ineffiziente Parallelverfahren vermieden, erklärte Flach.

Bewährtes Verfahren

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, internationale Konkursfälle seien zwar selten. Die jüngste Insolvenz von Air Berlin führe aber vor Augen, dass ein solcher Fall weitreichende Konsequenzen habe. Mit der Modernisierung würden rechtliche und bürokratische Hürden abgebaut, an denen heute grenzüberschreitende Fälle scheiterten.

Sommaruga erinnert daran, dass die vorgeschlagenen Änderungen in ähnlicher Form bereits im schweizerischen internationalen Bankeninsolvenzrecht umgesetzt worden seien. Dort hätten sie sich bewährt.