Mit 94 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte der Nationalrat am Mittwoch einer entsprechenden Motion von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) zu. Sie begründet ihren Vorstoss damit, dass die Selbstregulierung der Branche nicht funktioniere.
Statt der vereinbarten 50 Franken würden Provisionen von 250 Franken für den Abschluss einer Grundversicherung bezahlt - in Kombination mit einer Zusatzversicherung gar bis zu 1500 Franken. Dem Bundesrat soll deshalb die Möglichkeit gegeben werden, gegen unverhältnismässige Provisionen vorzugehen.
Unzufrieden ist auch der Bundesrat. Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Krankenkassen-Aufsichtsgesetzes zieht er bei den Vermittlerprovisionen eine negative Bilanz: Die von den Versicherern eingeführte Selbstregulierung habe die Ziele nicht erreichen können, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset.
Der Bundesrat erachtet es daher als angebracht, die Kompetenz zu erhalten, im Bereich der Entschädigung der Vermittlertätigkeit zu intervenieren. Dies habe er bereits beim Krankenkassen-Aufsichtsgesetz vorgeschlagen, rief Berset in Erinnerung.
Das Parlament strich diese Bestimmung aber aus dem Gesetz und einigte sich auf eine Selbstregulierung. Die Branchenvereinbarung trat 2016 in Kraft. Darin wird die Aufwandentschädigung beschränkt. Bei der obligatorischen Krankenversicherung darf diese pro Versicherungsabschluss höchstens 50 Franken betragen.
Als nächstes befindet der Ständerat über die Motion.