(sda) Der Bundesrat soll aufzeigen, wie er die Kosten von kassenpflichtigen medizinischen Produkten zu senken gedenkt. Das verlangt der Nationalrat. Für importierte Produkte will er eine Vergütungspflicht einführen.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch zwei entsprechende Motionen von Bea Heim (SP/SO) deutlich gutgeheissen - gegen den Willen des Bundesrats. Nun entscheidet der Ständerat.

Die überhohen Preise der Medizinprodukte seien ein Dauerärgernis und belasteten die Krankenkassen, kritisierte Heim. Es leuchte nicht ein, warum diese Produkte mit einem Schweiz-Zuschlag versehen seien.

Der Nationalrat sprach sich auch für die Einführung einer Vergütungspflicht für medizinische Hilfsmittel aus, die von Versicherten selbst importiert werden. Offenbar würden die Kosten dieser Parallelimporte nicht immer von den Krankenkassen vergütet, so Heim.

Abgelehnt hat die grosse Kammer dagegen eine Motion von Raymond Clottu (SVP/NE). Clottu verlangte vom Bundesrat eine jährliche Prüfung der ganzen Liste der Medizinprodukte.

Der Bundesrat lehnte alle drei Vorstösse ab. Gesundheitsminister Alain Berset zeigte im Rat zwar Verständnis für die Anliegen. Er verwies aber auf laufende Gesetzesarbeiten in diesem Bereich. Ausserdem sei das Volumen der medizinischen Produkte im Vergleich zu Medikamenten gering.

Zur Einführung einer Vergütungspflicht bemerkte Berset, Krankenkassen übernähmen grundsätzlich nur in der Schweiz erbrachte Leistungen. Darunter fielen auch medizinische Produkte. Den Aufwand für eine jährliche Überprüfung taxierte Berset als unverhältnismässig.