(sda) Der Nationalrat will Mitgliedern der Gesundheitskommissionen (SGK) der Räte, die bezahlte Mandate haben von Akteuren im Gesundheitswesen, das Stimmrecht nicht entziehen.

Der Nationalrat sagte am Mittwoch mit 99 zu 69 Stimmen und bei 11 Enthaltungen Nein zu einer Motion von Lukas Reimann (SVP/SG) mit dem Titel "Keine Macht den Prämienerhöhungs-Lobbyisten". Reimann erhielt dabei mehr Unterstützung von Links als aus der eigenen Fraktion.

Gemäss Reimanns Vorschlag hätten die Branchenvertreterinnen und -vertreter nicht mit abstimmen dürfen, wenn die SGK Geschäfte behandeln, die sich auf die Prämien auswirken. Sie hätten dann nur beratend an den Sitzungen teilnehmen sollen.

Bezahlte Mandate

Gemeint waren Kommissionsmitglieder, die gegen Bezahlung zum Beispiel Spitäler, Ärzte, Apotheken, Pharma, die Kantone, andere Leistungserbringer oder Krankenkassen vertreten. Die vertretenen Branchen sollen dabei über ein Prozent der Kosten der Summe der in der Grundversicherung bezahlten Prämien ausmachen.

"Wer entscheidet, soll unbefangen sein", sagte Reimann im Rat. Eine Gruppe habe in der SGK keine Mandate, und das seien die Prämienzahler. Die Lobbyisten dagegen hätten eine starke Macht, denn Kommissionsentscheide würden vom Plenum oft mitgetragen.

Unterstützung erhielt Reimann von der SP. Die Zeit sei reif für Regeln, die vor den Exzessen der Lobbyisten schützten, sagte Fraktionschef Roger Nordmann (VD). Dass nicht alle Details in der Motion stimmten und diese provokative Formulierungen enthalte, könne in der späteren Behandlung korrigiert werden.

Für Einzelfälle

Die Mehrheit des Ratsbüros war mit Reimanns Vorgehen nicht einverstanden: Einschränkungen für Vertreterinnen und Vertreter gewisser Branchen müssten im Unvereinbarkeitsgesetz geregelt werden, befand das Büro in seiner ablehnenden Stellungnahme. Die Ausstandsregel sei für Interessenkonflikte in Einzelfällen gedacht.

Die Frage der Interessenbindungen stelle sich auch in anderen Kommissionen, sagte Sprecherin Viola Amherd (CVP/VS). Sie verwies zudem auf zahlreiche abgelehnte Vorstösse mit ähnlichem Inhalt.

Im vergangenen Dezember lehnte der Nationalrat eine Ausweitung der Offenlegungspflichten ab. Unter anderem hätten die Ratsmitglieder nicht nur ihre Interessenbindungen, sondern auch ihre Arbeitgeber nennen müssen.

Der Ständerat dagegen unterstützte dieses Ansinnen. Angeben sollen die Ratsmitglieder nach dem Willen der kleinen Kammer auch, welche Tätigkeiten sie ehrenamtlich und welche sie gegen Bezahlung ausüben.