(sda) Lärmschutzvorschriften und Verdichtungen in lärmbelasteten Gebieten sollen sich nicht gegenseitig ausschliessen, die Menschen dabei aber angemessen vor Lärm geschützt sein. Das möchte das Parlament. Der Nationalrat überwies dazu am Donnerstag oppositionslos eine Motion.

Der nun auch vom Bundesrat unterstützte Vorstoss von Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) wurde allerdings vom Ständerat angepasst, so dass der Bundesrat mehr Handlungsspielraum erhält. Die beiden gegensätzlichen Ziele könnten damit besser aufeinander abgestimmt werden, sagte Kommissionssprecher Martin Bäumle (GLP/ZH).

Flach hatte, um verdichtetes Bauen auch an Orten mit hoher Lärmbelastung zu ermöglichen, die so genannte "Lüftungsfensterpraxis" zulassen wollen. Dabei wird die Lärmbelastung nur an jenem Fenster gemessen, bei dem der Lärm am schwächsten ist.

Heute können Baubewilligungen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die Grenzwerte für Lärmimmissionen an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. Die zuweilen angewendete Lüftungsfensterpraxis hat das Bundesgericht für unzulässig erklärt. Auch der Bundesrat hielt sie für problematisch.

Der Ständerat schwächte die Motion ab, von der Lüftungsfensterpraxis ist nun nicht mehr die Rede. Die Räte verlangen vom Bundesrat, das Umweltschutzgesetz und/oder die Lärmschutzverordnung so anzupassen, dass in lärmbelasteten Gebieten nach innen verdichtet werden kann. Dem Schutz vor Lärm soll dabei angemessen Rechnung getragen werden.