(sda) Der Bundesrat muss vorerst nicht bei allen Gebirgslandeplätzen über die Bücher gehen und ein Gutachten bei der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einholen. Der Bund hat ein Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar die Beschwerden von drei Gemeinden gegen die Aufhebung von zwei Gebirgslandeplätzen im Berner Oberland gutgeheissen. Das Umweltdepartement (UVEK) hat gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde erhoben, wie der Bundesrat in einer am Montag publizierten Antwort auf eine Frage aus dem Nationalrat schreibt.

Das Bundesverwaltungsgericht war zum Schluss gekommen, dass für die Streichung der beiden Landeplätze Rosenegg-West und Gumm im Berner Oberland ein Gutachten der ENHK hätte eingeholt werden müssen, weil sie sich in Schutzgebieten befinden. Gleiches gelte für die restlichen 20 Landeplätzen, die sich ebenfalls in einem Schutzgebiet oder in der Nähe von einem solchen befänden.

Weil das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist, plant der Bundesrat vorerst nicht, für alle restlichen Gebirgslandeplätze ein Gutachten bei der ENHK einzuholen.