(sda) Der Nationalrat will auf Bundesebene keine Kriterien für die Aufnahme von Spitälern in die kantonalen Spitallisten festlegen. Er hat sich am Montag gegen eine parlamentarische Initiative ausgesprochen.

Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) begründete ihren Vorstoss damit, dass die neue Spitalfinanzierung den Wettbewerb verstärke und dazu führe, dass sich die Spitäler einen Wettlauf um die modernsten Geräte lieferten.

Das bringe die Kantone in einen Interessenskonflikt, da sie einerseits den Wettbewerb stärken sollten und andererseits das Gemeinwohl sicherstellen müssten. Zudem würden durch diese Entwicklung Kosten generiert.

Zu den Kriterien, die Carobbio im Krankenversicherungsgesetz verankern wollte, gehören die Qualität der angebotenen Leistungen auf der Grundlage eines jährlichen Qualitätsberichts, einen Mindestanteil allgemeinversicherter Patientinnen und Patienten und eine Bedarfsklausel für teure medizinische Geräte.

Die geforderten Massnahmen würden schon anderweitig diskutiert oder lägen in der Kompetenz der Kantone, argumentierte Verena Herzog (SVP/TG) im Namen der Mehrheit der Gesundheitskommission. Die Initiative sei deshalb unnötig.

Eine Minderheit hätte der Initiative Folge geben wollen. Die Initiative gehe Fehlanreize an und setze auf Qualität, sagte Bea Heim (SP/SO). Die Gesundheitsdirektorenkonferenz mache Empfehlungen in dieselbe Richtung.

Die Initiative war im Rat chancenlos. Der Nationalrat versenkte sie mit 136 zu 48 Stimmen. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.