Die Nein-Stimmen kamen von der SVP, auch ein Teil der FDP sprach sich im Nationalrat dagegen aus. Die Mehrheit der grossen Kammer stimmte dem Gegenvorschlag aus taktischen Gründen zu oder aus Sympathie für das Anliegen, den Veloverkehr in die Verfassung aufzunehmen.
Die Volksinitiative "Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege" will erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. Dafür soll der Verfassungsartikel über Fuss- und Wanderwege um den Begriff Velowege erweitert werden. Die neue Bestimmung würde den Bund verpflichten, Fuss-, Wanderweg und Velonetze zu fördern. Dieser müsste dafür auch Fördergelder zur Verfügung stellen.
Das ist den Räten zu verbindlich. Zudem würde der Bund damit in kantonale Zuständigkeiten eingreifen. Die Räte haben sich daher für einen Gegenvorschlag entschieden. Dieser erlaubt dem Bund, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen und Fördermassnahmen zu unterstützen. Er schafft aber keine neuen Subventionen.
Nach dem Ja des Parlaments zum Gegenvorschlag müssen die Initianten entscheiden, ob sie die Velo-Initiative aufrecht erhalten. Sie haben bereits den Rückzug des Volksbegehrens in Aussicht gestellt.