Die neuen Richterinnen und Richter ersetzen Personen, die sich aus Altersgründen nicht zur Wiederwahl stellen. Die Bundesversammlung folgte der Empfehlung der Gerichtskommission. Neu gewählt wurden Sonja Bossart Meier (CVP), Raphaël Gani (SP), Keita Mutombo (SP), Roswitha Petry (CVP), Grégory Sauder (SVP), Jürg Tiefenthal (SVP) und Christian Winiger (SP).
Damit verbessere sich die Situation für die zwei am stärksten untervertretenen Parteien, der SP und der SVP, stellte die Gerichtskommission fest. Die CVP sei nicht länger untervertreten. Der Anteil der Richterinnen bleibe durch die Wahl der beiden Frauen bei über 40 Prozent.
Drei für Asylrecht
Roswitha Petry (CVP), Grégory Sauder (SVP) und Jürg Tiefenthal (SVP) weisen laut der Kommission Profile auf, die sie für eine Tätigkeit in den Abteilungen IV und V befähigen. Diese sind zuständig für asylrechtliche Fragen.
Sonja Bossart Meier (CVP) und Raphaël Gani (SP) sind auf den Fachbereich der Abteilung I spezialisiert, den Bereich Infrastruktur, Umwelt, Abgaben und Personal. Keita Mutombo (SP) und Christian Winiger (SP) sind für die Abteilung II vorgesehen, die sich mit Wirtschaft, Bildung und Wettbewerb befasst.
Weitere Wahl später
Insgesamt hatten sich acht Richterinnen und Richter nicht zur Wiederwahl gestellt. Die achte Vakanz betrifft die Abteilung III mit den Schwerpunkten Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit. Weil die Kommission erst Anfang Jahr davon Kenntnis erlangte, wird diese Stelle später besetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit Sitz in St. Gallen beurteilt die Rechtmässigkeit von Verfügungen der Bundesverwaltung. Vorinstanzen sind hauptsächlich die Departemente der Bundesverwaltung und die ihnen unterstellten Ämter. Im Asylrecht oder bei der Internationalen Amtshilfe ist das BVGer als letzte Beschwerdeinstanz zuständig.
Die Vereinigte Bundesversammlung wählte am Mittwoch auch zwei nebenamtliche Richterinnen ans Bundesgericht. Gewählt wurden Sonja Koch und Beata Wasser-Keller.