Diese Wartefrist erfülle keinen praktischen Zweck mehr, argumentierte die Kommission. Nach Abschluss des erfolgreichen Ehevorbereitungsverfahrens stehe der Trauung in rechtlicher Hinsicht nichts mehr im Wege. Der Ständerat hat am Mittwoch der Gesetzesänderung oppositionslos zugestimmt.
Nun entscheidet der Nationalrat. Die Revision dürfte auch in der grossen Kammer unbestritten sein. Sie geht nämlich auf eine Motion aus dem Parlament zurück. Am Erfordernis der zwei Trauzeugen haben die Räte damals festgehalten.
Überbleibsel
Bei der Frist handelt sich um ein Überbleibsel des bis 1999 geltenden Verkündverfahrens. Darin wurden Eheschliessungen am Heimatort der Brautleute öffentlich angekündigt. Innerhalb von zehn Tagen konnte dagegen Einspruch erhoben werden. Als das Verkündverfahren aufgehoben wurde, blieb die zehntägige Wartefrist als eine Art Bedenkfrist erhalten.
Im Ehevorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt, ob alle Voraussetzungen zur Eheschliessung erfüllt sind und ob keine Ungültigkeitsgründe vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel eine bereits bestehende Ehe, Urteilsunfähigkeit oder eine enge Verwandtschaft. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung will der Bundesrat nichts ändern.
Künftig sollen aber die Verlobten nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens ohne Wartefrist heiraten dürfen. Dadurch falle nicht nur eine bürokratische Hürde weg, argumentiert der Bundesrat. Es werde auch dem Wunsch von Brautleuten entsprochen, die sich ein möglichst rasches und schlankes Verfahren wünschten.