(sda) Der Ständerat will nicht, dass ausländische Staaten in der Schweiz Auskünfte und Beweise in Verwaltungssachen einholen dürfen. Er hat am Mittwoch die Ratifizierung eines Übereinkommens des Europarates abgelehnt.

Unbestritten war ein Übereinkommen, das die Zustellung von Verfügungen und anderen Verwaltungsdokumenten ins Ausland erleichtert. Heute muss dies über den diplomatischen Weg geschehen. Künftig soll eine direkte Zustellung möglich sein. Das erleichtert zum Beispiel den Vollzug der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Der Ständerat sprach sich oppositionslos für die Ratifikation des Übereinkommens Nummer 94 aus. Mit 24 zu 13 Stimmen abgelehnt hat er das Übereinkommen Nummer 100 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland.

Nutzen fraglich

Die Gegnerinnen und Gegner zweifelten am Nutzen, wie Stefan Engler (CVP/GR) ausführte. Verwaltungsstellen in der Schweiz könnten mit dem Abkommen gezwungen werden, für ausländische Stellen Beweisverfahren durchzuführen. Ausserdem hätten bisher nur sechs Staaten das Abkommen ratifiziert.

Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, es sei kein Drama, wenn der Rat sich gegen die Ratifizierung ausspreche. Das Abkommen wäre jedoch im Interesse der Schweiz und würde den Schweizer Behörden ermöglichen, sich zu entlasten.

Der Bundesrat wollte die Durchführung von Erhebungen durch Diplomaten in der Schweiz nur unter der Voraussetzung zulassen, dass keine Zwangsmittel angewendet werden. Sommaruga betonte zudem, dass beispielsweise Zeugeneinvernahmen nur erlaubt wären, wenn solche im fraglichen Bereich gemäss dem Recht des anderen Staates vorgesehen sind. Der Ständerat sprach sich trotzdem gegen das Abkommen aus. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.

Vor 40 Jahren unterzeichnet

Die Schweiz hat die beiden Übereinkommen schon vor 40 Jahren unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Vor einigen Jahren zog der Bundesrat die Ratifikation in Betracht, beschloss dann aber, die Pläne nicht weiter zu verfolgen. Wegen Vollzugsproblemen beim Entsendegesetz hat er nun die Meinung geändert.

Die Übereinkommen sehen vor, dass die Vertragsstaaten eine zentrale Behörde bezeichnen, die Ersuchen aus dem Ausland entgegen nimmt. In der Schweiz wäre dies das Bundesamt für Justiz. Die Übereinkommen sind auf alle Verwaltungssachen anwendbar, wobei Steuer- und Strafsachen ausgeschlossen sind.

Die Vertragsstaaten dürfen ferner mit entsprechenden Erklärungen andere Sachgebiete ausschliessen. Der Bundesrat will die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und den Nachrichtendienst (NDB) ausnehmen.