(sda) Das Bundesgericht soll sich nicht mehr um Bagatellfälle kümmern, sondern vor allem Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beurteilen. Das will das Parlament. Der Ständerat hat am Mittwoch oppositionslos eine Motion aus dem Nationalrat überwiesen.

Der Bundesrat hatte die Annahme des Vorstosses beantragt. Eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes ist bereits in Arbeit. Mit dem Vorstoss drückt das Parlament aufs Tempo.

Im Herbst hatte der Bundesrat das Justizdepartement mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft beauftragt. In der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich auf Zustimmung gestossen.