Der Ständerat befasste sich am Donnerstag mit Standesinitiativen von Uri und Zug, die Souveränität der Kantone beim Wahlverfahren für kantonale Behörden und den Ständerat fordern. Den Umsetzungsvorschlag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) hiess die kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen gut. Nun ist der Nationalrat am Zug.
Bundesgerichtsentscheide
Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr präzisiert. Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel "Proporzwahlrecht" sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.
In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.
Das Bundesgericht habe mit diesen Entscheiden den Kantonen einen engen Rahmen für die Gestaltung ihrer Wahlverfahren gegeben, sagte Peter Föhn (SVP/SZ) namens der SPK. Verunsicherung ausgelöst hätten namentlich zwei Urteile, wonach das Majorzverfahren nur unter besonderen Umständen zu tolerieren sei.
Eine Minderheit hätte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 26 zu 14 Stimmen. Würden die Initiativen umgesetzt, könnten die Grundrechte Diskriminierungsverbot und der freien Meinungsäusserungsfreiheit der Stimmbürger verletzt werden warnte Robert Cramer (Grüne/GE).
Die Hälfte der Kantone lehne den Mehrheitsantrag ab, konstatierte Hans Stöckli (SP/BE). "Die Nonchalance, mit dem man über die Vernehmlassung hinweggeht, erstaunt." Das Bundesgericht habe gehandelt, weil Bürger Beschwerden gegen die Wahlverfahren ihrer Kantone eingelegt hätten. "Diese Möglichkeit wollen Sie kappen."
Regionale Besonderheiten
Der Zuger Standesvertreter Peter Hegglin (CVP) plädierte für Wahlfreiheit und verwies auf regionale Besonderheiten. Anlass für die Initiative sei gewesen, dass das höchste Gericht 2011 das Zuger Wahlsystem für ungültig erklärt habe. Dabei entspreche das Zuger System grösstenteils dem Wahlsystem für den Nationalrat.
In 19 Kantonen würden die Nationalratswahlen der Vorgabe aus Lausanne nicht gerecht, wonach in einem Wahlkreis nicht mehr als 10 Prozent der Stimmen für einen Sitz verlangt werden dürfen, gab Andrea Caroni (FDP/AR) zu bedenken. 73 Nationalräte seien in kleineren Wahlkreisen und damit an sich verfassungswidrig gewählt.
In der Rechtsprechung des Bundesgerichts gehe es um die Grösse der Wahlkreise und wie alle Parteien proportional gerecht vertreten seien, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). "Wie wenn es nur politische Parteien gäbe und sonst nichts."
Josef Dittli (FDP/UR) fügte hinzu, dass es in rund der Hälfte der Urner Gemeinen gar keine Parteien gebe. "Dort eine Anwendung nach Proporz oder doppeltem Pukelsheim zu machen, ist nicht gerade einfach."
Kompromiss abgelehnt
Eine Minderheit wollte weniger weit gehen und den Kantonen freistellen, ein Proporz- , ein Majorz- oder ein Mischverfahren zu wählen. Bei der Festlegung der Wahlkreise sollen sie historischen, föderalistischen, regionalen, kulturellen, sprachlichen, ethnischen oder religiösen Besonderheiten Rechnung tragen können.
Sprecher Raphaël Comte (FDP/NE) warb vergeblich für diesen Kompromiss, dessen Ziel es war, dass das Bundesgericht mit der Rechtsprechung zu kantonalen Wahlverfahren nicht mehr weiter gehen sollte. Die Minderheit wolle die zurzeit in den Kantonen angewandten Systeme in der Bundesverfassung verankern.
Der Bundesrat verzichtete auf einen Antrag. In der Vernehmlassung hatte sich kein Konsens abgezeichnet. 17 Kantone sprachen sich für den Vorschlag der Mehrheit oder der Minderheit der Kommission aus, 9 Kantone lehnten die Vorschläge ab. Auch 5 Parteien äusserten sich ablehnend.