Wegen mangelnder Rechtsgrundlagen erteilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) keine Bewilligung für eine wissenschaftliche Studie zu Cannabis. Die Universität Bern hatte erforschen wollen, wie sich eine Legalisierung auf die Konsumenten und den Markt auswirkt.
1000 Personen, die bereits Cannabis konsumieren, hätten es legal in Apotheken erwerben können. Das BAG wies bei der Bekanntgabe seines Entscheids einen Weg. Um solche Studien durchführen zu können, müsste das Betäubungsmittelgesetz um einen "Experimentierartikel" ergänzt werden, hielt das Bundesamt damals fest.
Es gebe einen Bedarf nach wissenschaftlich gestützten Entscheidgrundlagen für die künftige Regulierung von Cannabis, begründete Roberto Zanetti (SP/SO) die Motion. Studien wie jene der Universität Bern sollen demnach erlaubt werden können, ohne dass dadurch die Gesundheit von Menschen gefährdet wird.
Zwei- bis dreihunderttausend Menschen greifen in der Schweiz regelmässig zum Joint. Mehrere Städte, darunter Zürich, Genf und Basel, befassen sich deshalb mit der Frage, wie sie künftig mit gewohnheitsmässigen Kiffern umgehen wollen.
Die Städte signalisierten Interesse an einem Pilotprojekt für den regulierten Zugang zu Cannabis. Dem Berner Projekt hätten sich Biel, Ostermundigen BE und Luzern anschliessen wollen.
Das Anliegen hat die Nationalratskommission ebenfalls aufgenommen. Sie beschloss Ende Januar, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten. Zudem liegen dem Nationalrat vier Motionen aus den Fraktionen der FDP, der SP, der Grünen und der GLP mit derselben Forderung vor. Zanettis Motion geht ebenfalls an den Nationalrat.