(sda) Die Kantone sollen bei Familienausgleichskassen zwingend für einen vollen Lastenausgleich sorgen müssen. Der Ständerat will mit einer Motion erreichen, dass sich die heute unterschiedlichen Beitragssätze angleichen.

Heute verfügen 16 Kantone über einen Lastenausgleich, weitere drei arbeiten an der Einführung. Dieses System habe sich bewährt, sagte Isidor Baumann (CVP/UR). Der Ständerat unterstützte seine Motion mit 20 zu 18 Stimmen, entgegen den Anträgen seiner Sozialkommission (SGK) und des Bundesrates. Die Motion geht nun in den Nationalrat.

Baumann argumentierte mit den unterschiedlichen Kosten-Portfolios und Beitragssätzen der landesweit 229 Familienausgleichskassen. Auf der einen Seite stünden Ausgleichskassen von Branchen mit tiefen Lohnsummen und einem hohen Anteil von Müttern, auf der anderen Kassen, in denen vor allem gut verdienende Männer versichert seien.

Kassen mit geringeren Lasten könnten tiefere Beitragssätze festlegen als jene mit hohen Lasten. Die Beitragssätze der einzelnen Kassen bewegen sich laut Motionstext zwischen 0,10 und 3,36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes.

Die Linke unterstützte das Anliegen. Der Ausgleich zu Gunsten der Branchen mit tiefen Löhnen sei mehr als gerechtfertigt, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Sein Solothurner Parteikollege Roberto Zanetti zog einen Vergleich mit der AHV: Dort seien die Beitragssätze ja auch landesweit dieselben.

Die Kommissionsmehrheit stellte sich gegen das Anliegen und begründete dies mit der Zuständigkeit der Kantone. Habe ein Kanton keinen Lastenausgleich eingeführt, habe er Gründe dafür, sagte Roland Eberle (SVP/TG). Es gehe um Ordnungspolitisches, kritisierte Joachim Eder (FDP/ZG) den Vorstoss.