Laut der Initiantin ist es heute möglich, dass eine Person bei mehreren Arbeitgebern jeweils weniger als 24'000 Franken verdient und deshalb über keine zweite Säule verfügt. Eine solche Person könne trotz eines Einkommens von rund 70'000 Franken und einem Pensum von gegen 100 Prozent aus dem sozialen Netz fallen und dereinst auf Sozialhilfe angewiesen sein. Betroffen seien vor allem Frauen.
Markwalders Initiative verlangt deshalb bei Teilzeitarbeit Versicherungspflicht. Wenn jemand bei mehreren Arbeitgebern Teilzeit arbeitet, sollen sich die Arbeitergeber darauf einigen müssen, welcher Arbeitgeber federführend ist.
Diese Argumentation überzeugte den Nationalrat. Er nahm den Vorschlag stillschweigend an. Die Initiative soll aus Sicht der Nationalratskommission auch als Aufforderung an die Sozialpartner verstanden werden, das Anliegen bei einer künftigen Reform der beruflichen Vorsorge zu berücksichtigen.
Die Sozialkommission (SGK) des Ständerats hatte sich 2013 gegen den Vorschlag Markwalders ausgesprochen, allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern unter Verweis auf die damals laufenden Beratungen zur Altersvorsorge 2020. Die Kommission war der Ansicht, dass eine Lösung für das Problem im Rahmen des Reformpakets gesucht werden sollte.
Nachdem die Reform Altersvorsorge 2020 im September 2017 an der Urne scheiterte, plant der Bundesrat für die Neuauflage der Reform zwei separate Vorlagen zur AHV und zur beruflichen Vorsorge. Für die AHV-Reform soll bis im Sommer 2018 eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.
Nun muss noch der Ständerat über die Initiative befinden.