Er sprach sich am Montag stillschweigend für eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalrats Jacques Neirynck (CVP/VD) aus und folgte damit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK).
Nach geltendem Recht kann der Rentenbezug um höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Personen, die nach der Pensionierung weiterarbeiten und ihrer Ansicht nach nicht genügend Beiträge bezahlt haben, können während dieser Zeit auf den Bezug ihrer AHV-Rente verzichten; dafür erhöht sich die Rente.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung sei eine Beschränkung des Aufschubs auf fünf Jahre nicht mehr sinnvoll, argumentierte Neirynck. Jede Person solle frei darüber entscheiden können, wie lange sie den Rentenbezug aufschieben will. Er schlug vor, das Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) entsprechend zu ändern.
In AHV-Reform einbeziehen
Nach Auffassung der Nationalrats geht das Anliegen der parlamentarischen Initiative in die richtige Richtung. Ein Rentenaufschub entlaste die AHV und gebe den betreffenden Personen die Möglichkeit, ihre Vorsorgesituation zu verbessern. Die Diskussion über das Anliegen müsse aber im Rahmen der Neuauflage der AHV-Reform geführt werden.
Als nächstes muss nun der Ständerat über die Initiative befinden. Seine vorberatende Kommission hatte sich im Herbst 2015 unter Verweis auf die damals laufenden Beratungen zur Altersvorsorge 2020 gegen den Vorschlag ausgesprochen. Sie wolle das Reformpaket nicht überladen, argumentierte sie.
Nachdem die Reform Altersvorsorge 2020 im Herbst 2017 an der Urne gescheitert ist, plant der Bundesrat für die Neuauflage der Reform zwei separate Vorlagen zur AHV und zur beruflichen Vorsorge. Für die AHV-Reform soll bis im Sommer 2018 eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.