Die grosse Kammer sprach sich mit 117 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus. Nur die Ratslinke sowie einige CVP-Vertreter lehnten den Vorstoss ab.
Heute müssen Angestellte, die ein Geschäftsauto privat nutzen, pro Jahr 9,6 Prozent des Kaufpreises als Einkommen versteuern. Hinzu kommen 70 Rappen pro Kilometer für den Arbeitsweg, die ebenfalls als Einkommen gelten. Seit 2016 können davon beim Bund maximal 3000 Franken als Gewinnungskosten abgezogen werden. Rund die Hälfte der Kantone kennt ebenfalls eine Obergrenze für den Abzug.
National- und Ständerat möchten schon seit längerem erreichen, dass die neue Beschränkung des Abzugs die Inhaber von Geschäftsfahrzeugen nicht zusätzlich belastet. Über den Modus sind sie sich bisher aber nicht einig geworden.
Eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) scheiterte aus verfassungsrechtlichen Gründen. Gemäss der nun überwiesenen Motion der ständerätlichen Verkehrskommission soll die gesamte private Nutzung über eine Pauschale besteuert werden.
Mit den Prozenten des Fahrzeugkaufpreises, die für die private Nutzung als Einkommen zu deklarieren ist, wäre auch der Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg abgegolten. Die Pauschale soll dafür massvoll erhöht werden.
Der Bundesrat, der die Motion abgelehnt hat, muss nun gesetzliche Änderungen vorschlagen. Er ist der Meinung, dass Inhaber von Geschäftsautos mit der neuen Regelung steuerlich bevorteilt würden. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) argumentierte ähnlich, war aber im Nationalrat in der Minderheit.