(sda) Der Nationalrat hält es nicht für nötig, beim automatischen Informationsaustausch (AIA) den individuellen Rechtsschutz zu stärken. Er hat am Dienstag eine Motion aus dem Ständerat abgelehnt.

Für die Motion sprach sich die SVP aus. Der geltende Rechtsschutz gehe nicht weit genug, argumentierte Thomas Matter (SVP/ZH). Die Motion verlangte, dass im Einzelfall kein Informationsaustausch erfolgen darf, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass wesentliche Rechtsgüter verletzt werden.

Die Mehrheit im Nationalrat kam wie der Bundesrat zum Schluss, dass das geltende Gesetz ausreichenden Schutz bietet für Personen, für welche die Übermittlung der Daten unzumutbare Nachteile zur Folge hätte. Gemeint ist zum Beispiel eine menschenrechtswidrige Behandlung in einem Strafverfahren oder eine Verletzung der Eigentumsgarantie durch eine konfiskatorische Besteuerung.

In solchen Fällen werde der AIA verweigert, argumentierten die Gegnerinnen und Gegner der Motion. Betroffene könnten ihr Recht vor Gericht geltend machen. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 122 zu 66 Stimmen ab. Diese ist damit erledigt.