Gewisse Kantone erteilen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit politische Rechte auf kommunaler Ebene. Ausländische Staatsangehörige können dadurch Mitglieder des Gemeinderates und seines Büros sein. Dies gibt ihnen ebenfalls die Befugnis, bei der Auszählung der Stimmen bei Volksinitiativen, Referenden und Nationalratswahlen mitzuwirken.
Laut dem Nationalrat soll das auch künftig so bleiben. Er hat am Dienstag zwei parlamentarische Initiativen von Michaël Buffat (SVP/VD) abgelehnt, welche diese Praxis beenden wollten. Die Entscheide fielen deutlich - jeweils mit 125 zu 68 Stimmen. Damit sind die Geschäfte vom Tisch.
Die Mehrheit des Nationalrats war der Ansicht, dass es in bewährter föderalistischer Manier den Kantonen und Gemeinden überlassen bleiben soll, wie sie die Wahl- und Abstimmungsbüros sowie die Einbürgerungsbehörden bestellen. "Die Verwaltung konnte keine Beispiele nennen, bei denen Probleme aufgetaucht sind", sagte Kommissionssprecher Duri Campell (BDP/GR).
Nur die SVP argumentierte, dass der Bund dafür verantwortlich sein sollte, wer eidgenössische Urnengänge auszählt und wer über die Verleihung des Bürgerrechts entscheidet.