(sda) Der Nationalrat hat es abgelehnt, die Bundesanwaltschaft wieder in die Bundesverwaltung zu integrieren. Eine Mehrheit war der Meinung, dass das Justizorgan von der Exekutive unabhängig bleiben sollte.

Die grosse Kammer gab am Dienstag einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) mit 122 zu 66 Stimmen keine Folge. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.

Initiant Heer begründete sein Anliegen damit, dass die Bundesanwaltschaft heute "weder Fisch noch Vogel" sei. Der Bundesrat könne in Krisenzeiten künftig nur die Bundespolizei und den Nachrichtendienst direkt einschalten, nicht aber die Bundesanwaltschaft. Dies sei nicht logisch.

Wie die vorberatende Rechtskommission war die Mehrheit im Nationalrat aber der Meinung, dass die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft nicht abgeschafft, sondern gestärkt werden soll. Konkret soll sie statt von einem einzelnen Bundesanwalt von einem Kollegium aus drei Bundesanwälten geleitet werden. Diese sollen die Verantwortung gemeinsam tragen. Eine entsprechende parlamentarische Initiative von Carlo Sommaruga (SP/GE) kommt demnächst in die Räte.