Der Rat folgte damit dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, die ihre Meinung im Verlauf der Beratungen geändert hatte. Zunächst hatte sie dem Ständerat beantragt, die Motion von Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) anzunehmen. Die kleine Kammer schickte die Motion allerdings zurück an die Kommission. Diese sollte eine Ausnahme für Stiftungen prüfen, die zu einer anerkannten Landeskirche gehören.
Die Kommission befasste sich deshalb nochmals vertieft mit der Frage und hörte die betroffenen Religionsgemeinschaften an. Dabei kam sie einstimmig zum Schluss, dass die geforderten Massnahmen nicht zielführend seien, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen.
Bereits eine Aufsicht vorhanden
Die Stiftungen der öffentlich-rechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften seien bereits heute als normale Stiftungen ausgestaltet und unterstünden deshalb der staatlichen Aufsicht, hielt Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) fest.
Die Prävention und Verfolgung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sei zudem in erster Linie Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Die Problematik müsse unabhängig von der Rechtsform angegangen werden, zumal auch die Zahlungsströme von religiösen Vereinen bezüglich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung relevant sein könnte.
Auf eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Landeskirchen und anderen Religionsgemeinschaften empfahl die Kommission zu verzichten. Die kleine Kammer liess sich überzeugen und sagte mit 34 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen Nein zur Motion. Damit ist diese vom Tisch.
Komplexer Themenkomplex
Der Bundesrat hatte sich für das Anliegen ausgesprochen. Nationalrätin Fiala habe versucht, sich einem komplexen Themenkomplex zu stellen, ohne einzelne Religionsgemeinschaften zu diskriminieren, hielt Justizministerin Simonetta Sommaruga der Motionärin zugute.
Wenn der Rat aber nach vertiefter Prüfung zur Einsicht komme, dass es nicht zielführend sei, bei den kirchlichen Stiftungen anzusetzen, könne der Bundesrat damit leben.