(sda) Der Ständerat will soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Dies soll den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit erleichtern.

Der Ständerat hat am Dienstag einer entsprechenden Motion seiner Rechtskommission stillschweigend zugestimmt.

Die Stelle in der Schweiz soll nach dem Willen der Kommission als Ansprechpartner für die Schweizer Behörden dienen und Konsumentinnen und Konsumenten Beanstandungen erleichtern. Weiter verlangt die Kommission, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet einsetzt.

Hintergrund der Motion ist eine inzwischen zurückgezogene parlamentarische Initiative von Christian Levrat (SP/FR). Ihm ging es darum, den Behörden den Zugriff auf Userdaten im Rahmen von Strafverfahren zu erleichtern. Dank der Vertretung in der Schweiz soll ein internationales Rechtshilfegesuch überflüssig werden.

Der Bundesrat sei bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität bereits aktiv geworden, rief Justizministerin Simonetta Sommaruga in Erinnerung. Er empfehle die Motion dennoch zur Annahme.

Als nächstes ist nun der Nationalrat am Zug.