(sda) Gleichstellung: Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf bereit erklärt, Unternehmen zur Lohnanalyse zu verpflichten. Er hat am Dienstag eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung angenommen. Damit hat der Rat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Frühjahrssession beschloss er die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückzuweisen. Diese blieb bei ihrem Antrag. Der Vorschlag der Kommission geht weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private als auch öffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen müssen. Der Bundesrat möchte Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden dazu verpflichten. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Soziale Netzwerke: Der Ständerat will soziale Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen künftig eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz angeben müssen. Der Ständerat hat einer entsprechenden Motion seiner Rechtskommission stillschweigend zugestimmt. Die Stelle in der Schweiz soll nach dem Willen der Kommission als Ansprechpartner für die Schweizer Behörden dienen und Konsumentinnen und Konsumenten Beanstandungen erleichtern. Hintergrund ist eine inzwischen zurückgezogene parlamentarische Initiative von Christian Levrat (SP/FR). Ihm ging es darum, den Behörden den Zugriff auf Userdaten im Rahmen von Strafverfahren zu erleichtern.

Verjährung: Heute verjähren Ansprüche aus Personenschäden nach zehn Jahren. Diese Frist hat sich in einigen Fällen als zu kurz herausgestellt. Das Parlament hat die absolute Verjährungsfrist deshalb auf zwanzig Jahre verlängert. Das hat nach dem Nationalrat auch er Ständerat beschlossen. Auslöser der Revision waren die verjährten Ansprüche von Asbestopfern und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Asbestopfer werden inzwischen aus einem Fonds entschädigt.

Kirchliche Stiftungen: Die Aufsicht über kirchliche Stiftungen wird vorerst nicht verschärft. Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf gegen eine entsprechende Motion von Nationalrätin Doris Fiala ausgesprochen. Diese sei nicht zielführend, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen, befand er. Die Prävention und Verfolgung dieser Delikte sei zudem in erster Linie Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Auf eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Landeskirchen und anderen Religionsgemeinschaften sei zu verzichten. Die kleine Kammer sagte mit 34 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen Nein zur Motion. Damit ist diese vom Tisch.

Moscheen: Islamische Gebetsstätten und Imame sollen nach dem Willen des Ständerats weiterhin Gelder aus dem Ausland annehmen dürfen. Auch will er islamische Zentren nicht verpflichten, Herkunft und Verwendung von Geldern offenzulegen. Und Imame sollen ihre Predigt nicht in einer Ortssprache abhalten müssen. Der Ständerat hat eine Motion von Lorenzo Quadri (Lega/TI) mit 29 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. Damit ist die Motion gescheitert. Der Nationalrat hatte den Vorstoss knapp angenommen. Kommissionssprecher Robert Cramer (Grüne/GE) erinnerte am Dienstag an das Gebot der Gleichbehandlung. Die Gesetzgebung auf eine bestimmte Religionsgemeinschaft auszurichten, sei problematisch.

Recht: Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung bekommt schlankere Strukturen. Der Ständerat hat einer Totalrevision der Rechtsgrundlagen zugestimmt. Geführt wird das Institut künftig von Institutsrat und Direktion. Der Ausschuss entfällt. Der Institutsrat hat nur noch 9 statt 22 Mitglieder. Ausdrücklich im Gesetz verankert wird die wissenschaftliche Unabhängigkeit. Das Institut, das dem EJPD angegliedert ist, erstellt für Behörden und Private Gutachten über ausländisches Recht. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Verfassungen: Der Ständerat gewährleistet die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden. Der Bundesrat hatte alle Verfassungsänderungen als bundesrechtskonform beurteilt. Im Kanton Uri geht es um das Gemeindewesen, im Kanton Basel-Landschaft um die Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit der Gemeinden und im Kanton Appenzell Innerrhoden um das kirchliche Stimm- und Wahlrecht. Der Entscheid des Nationalrats steht noch aus.

Traktanden des Ständerats für Mittwoch, 30. Mai, 08:15 bis 13:00:

Bern EL-Reform (16.065)
Genetische Untersuchungen beim Menschen (17.048)
Motion zu Tarifen im KVG (17.3607)
Kt. Iv. SG zur Befreiung der Altersvorsorgegelder von den Negativzinsen (17.305)