(sda) Der Nationalrat hat am Donnerstag sechs Nachtragskredite zum Budget 2018 von insgesamt 40 Millionen Franken genehmigt. Rund die Hälfte entfällt auf Investitionen für Bundesasylzentren. Diese können früher gebaut werden als geplant.

Der Nachtrag I zum Voranschlag 2018 führte in der grossen Kammer zu keinen grossen Diskussionen. Einen Antrag auf Streichung eines Kredits im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wurde bereits in der vorberatenden Finanzkommission abgelehnt und kam im Plenum nicht mehr aufs Tapet.

Schliesslich genehmigte der Nationalrat die Nachtragskredite mit 185 bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Voraussichtlich am kommenden Montag beschäftigt sich der Ständerat mit der Vorlage.

Der Bundesrat begründet die Kredite für die Bundesasylzentren damit, dass die Bauprojekte schnell voranschritten, weil einkalkulierte Verzögerungen zum Beispiel durch Beschwerden grösstenteils ausgeblieben seien.

Es geht um Bundeszentren in Basel, Embrach ZH, Boudry NE, Kappelen BE und Zürich, die im Zusammenhang mit der Asylreform gebaut werden. Durch die vorzeitige Umsetzung dieser Projekte werde die Finanzplanung in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend entlastet.

Ein weiterer Nachtrag von 8,5 Millionen Franken hat mit den Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr zu tun. Damit soll der Rückgang der durchschnittlichen Abgeltung im Jahr 2018 wegen der Unterbrechung der Rheintalstrecke in einem für den Markt verkraftbaren Bereich gehalten werden.

Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben belaufen sich auf 0,05 Prozent der mit dem Voranschlag 2018 bewilligten Ausgaben und liegen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Dieser liegt bei 0,3 Prozent. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament zweimal jährlich Nachtragskredite. Den Nachtrag I behandelt das Parlament jeweils in der Sommersession, den Nachtrag II in der Wintersession.