(sda) Wer seine Krankenkassenprämien nicht bezahlt, wird in einigen Kantonen nur noch in Notfällen medizinisch versorgt. Der Bundesrat stellt die Wirksamkeit solcher Listen säumiger Prämienzahler infrage, wie er in seiner Antwort auf mehrere Fragen schreibt.

Das Parlament hat die Ausgestaltung der sogenannten schwarzen Listen offen gelassen und die Kompetenz zur Schaffung solcher an die Kantone delegiert. Insgesamt neun Kantone haben in den vergangenen Jahren schwarze Listen eingeführt.

Wie die Rechtsprechung kantonaler Gerichte zeigt, sind Notfallbehandlungen sehr umfassend zu interpretieren. Die verfassungsmässigen Rechte der Patientinnen und Patienten sind stets zu gewährleisten.

Der Bundesrat stellt daher die Wirksamkeit von schwarzen Listen infrage, wie er in der schriftlichen Antwort auf Fragen aus der Fragestunde des Nationalrats vom Montag schreibt. Er begrüsse die Absicht von mehreren Kantonen, die Anwendung der schwarzen Listen zu überdenken, hält er fest.

Laut dem Bundesrat ist es nun am Parlament zu entscheiden, ob es weiterhin an dieser Möglichkeit festhalten will.