(sda) Seit die Banken neue internationale Standards umsetzen müssen, haben viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ein Problem. Bisher hat das Parlament keine Lösung gefunden, wie sie bei ihren Bankbeziehungen unterstützt werden könnten.

Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission (APK) mit 96 zu 80 Stimmen abgelehnt. Die APK verlangte, dass alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Zugang zu Informationen haben sollen, die gezielt an sie gerichtet sind. Auf den Internetseiten der Schweizer Vertretungen im Ausland und des Aussendepartements EDA sollten sie über die Konditionen von Schweizer Banken aufgeklärt werden.

Ziel des Vorstosses sei es, dass die im Ausland lebenden Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz Bankbeziehungen aufrechterhalten können, sagte Kommissionssprecher Roland Büchel (SVP/SG). Viele Auswanderer behielten oft eine enge Bindung zur Schweiz. "Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer benötigen ein Bankkonto in der Schweiz."

Ein Hindernis ist laut Büchel das Informationsdefizit. Das eigentliche Problem besteht allerdings darin, dass sich Schweizer Banken seit 2008 zunehmen weigern, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer als Kundinnen und Kunden zu akzeptieren.

Der Ständerat wollte die systemrelevanten Banken daher verpflichten, Auslandschweizern ein Bankkonto zu annehmbaren Bedingungen anzubieten. Der Nationalrat lehnte das ab. Die Banken hatten sich vehement gegen die Vorschrift gewehrt. Die nationalrätliche APK setzte sich daraufhin mit Bankvertretern an einen Tisch und einigte sich auf die Informationspflicht.

Das überzeugte die Mehrheit des Rats nicht. Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) sprach von einer "Clown-Nummer". Die APK betreibe Schaumschlägerei in Hinblick auf die nächsten Wahlen. Laut Portmann wäre die Vorschrift ohnehin rechtswidrig. Auch dürfe ein Schweizer Konsulat in den USA ohne Lizenz keine Bankinformationen auf der Website aufschalten. "Sie fordern vom Bundesrat, sich illegal zu verhalten", sagte Portmann.

Aussenminister Ignazio Cassis hielt fest, dass es nicht Aufgabe des Bundes sei, Bankkunden zu informieren. Die Motion ist damit vom Tisch.