Dieser geht es zum Beispiel um Länderberichte der OECD, der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) oder des Menschenrechtskommissars des Europarates.
Der Bundesrat kann jeweils in einem Konsultationsverfahren dazu Stellung nehmen. Der Nationalrat möchte nun, dass das Parlament einbezogen wird, zum Beispiel in Form eines internen Mitberichts der zuständigen Kommissionen. Damit würde verhindert, dass das Parlament durch den endgültigen Länderbericht vor vollendete Tatsachen gestellt werde, argumentiert die APK.
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. Die Empfehlungen beträfen typischerweise die nationale Umsetzung von Instrumenten, die in multilateralen Gremien verabschiedet worden seien, gab er zu bedenken. Sie seien allenfalls politisch verpflichtend, aber rechtlich nicht verbindlich.
Der Entscheid über allfällige gesetzliche Anpassungen aufgrund solcher Empfehlungen liege beim Parlament. Der Bundesrat weise das Parlament gegebenenfalls auf absehbare Konsequenzen einer Nichtbeachtung von Empfehlungen hin.
Weiter argumentierte der Bundesrat, er habe dem Anliegen des Parlamentes nach einem verstärkten Einbezug bereits Rechnung getragen. So seien die Konsultationspflichten präzisiert worden. Der Nationalrat nahm die Motion aber mit 110 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Diese geht nun an den Ständerat.