Ursprünglich hatte der Nationalrat ein Verbot der Organisation gefordert, die in Schweizer Städten Korane verteilt. Er nahm eine Motion des Solothurner SVP-Nationalrates Walter Wobmann an. Der Ständerat beschloss dann aber, die Behandlung des Vorstosses zu sistieren.
Bei der ersten Beratung im Nationalrat argumentierte Wobmann, die Koran-Verteilaktionen dienten dazu, junge Leute zu umwerben und für den Dschihad zu gewinnen. Der Bundesrat stritt das nicht ab, stellte sich aber gegen den Vorstoss. Verteidigungsminister Guy Parmelin erklärte dies damit, dass die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von "Lies!" ungenügend seien.
Möglich ist aber heute ein Tätigkeitsverbot für Personen, die sich an Koranverteilaktionen beteiligen, wenn dadurch eine Bedrohung entsteht und die Tätigkeit dazu dient, Terrorismus zu propagieren. Der Nachrichtendienst prüft, ob Personen diese Voraussetzungen erfüllen, und beantragt gegebenenfalls Verbote. Kantonale und kommunale Behörden können ihrerseits die polizeiliche Bewilligung für Standaktionen verweigern.
Der Bundesrat hat zur Bekämpfung von Terrorismus diverse Gesetzesänderungen in die Wege geleitet. Zum einen will er das strafrechtliche Instrumentarium verschärfen. Zum anderen soll die Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Mittel gegen sogenannte Gefährder erhalten. Diese Gesetzesänderungen will das Parlament abwarten, bevor er über die Motion Wobmanns entscheidet.