Er hat unter anderem daran festgehalten, dass bei Abstimmungen über Einigungsanträge die Stimmenzahlen ermittelt werden müssen. Zudem hat der Nationalrat die Tätigkeiten präzisiert, die Parlamentsmitglieder offenlegen müssen.
Bereits beschlossen haben die beiden Kammern, dass die Ratsmitglieder in Zukunft im Register der Interessenbindungen auch Arbeitgeber und Funktion angeben müssen müssen. Kein Konsens herrschte bisher über den Grad der Transparenz. Nun ist der Nationalrat dem Ständerat entgegengekommen.
Bei Verwaltungs- oder Stiftungsratsmandaten, Berater- und Expertentätigkeiten oder Arbeiten für Interessengruppen müssen die Parlamentsmitglieder angeben, ob es sich um eine bezahlte oder um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Der Nationalrat hatte das zunächst abgelehnt.
Eingelenkt hat der Nationalrat auch bei der Vorschrift, dass der Bundesrat in Gesetzesbotschaften auf die Folgen des Erlassentwurfs für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingehen muss. Die SVP wehrte sich erfolglos gegen zusätzliche Aufgaben für die Verwaltung. Das Parlament müsse Gesetze für jene Menschen machen, die auf Schweizer Territorium lebten, sagte Barbara Steinemann (SVP/ZH).
Präzisiert wird mit der Vorlage auch der Zugang zu Kommissionsunterlagen. Diese geht ein letztes Mal zurück an den Ständerat.