Gössi hatte verlangt, Subventionen nur an Organisationen auszuzahlen, die die keine politischen Ziele verfolgen. Der Nationalrat hatte ihre Motion im Herbst 2016 gutgeheissen. Er wollte damit sicherstellen, dass Bundesgelder einzig für Produktetests sowie objektive Konsumenteninformationen verwendet werden.
Der Ständerat folgte am Mittwoch aber der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK) und dem Bundesrat. Beide hatten argumentiert, dass die verlangten Bestimmungen einen Eingriff in die Vereins- und Meinungsäusserungsfreiheit darstellten. Die Konsumentenorganisationen müssten das Recht haben, sich politisch zu äussern, betonte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
Das Gesetz sehe Finanzhilfen zudem ohnehin nur für die objektive Information der Konsumenten, Produktetests sowie für Vereinbarungen über Deklarationen vor, führte Hannes Germann (SVP/SH) namens der WAK aus. Andere Tätigkeiten der Organisationen würden über Mitgliederbeiträge oder andere Zuwendungen gedeckt, so die WAK.
Mit dem Nein des Ständerates ist der Vorstoss vom Tisch. Gleich verfuhr die kleine Kammer mit einer Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) zur Unterstützung der Konsumentenorganisationen. Flückiger hatte Massnahmen gefordert, um die Verteilung und Kontrolle von Finanzhilfen zu vereinfachen.
Dieses Anliegen betrachtete die vorberatende Kommission als erfüllt. Die in der Motion kritisierten Bestimmungen habe der Bundesrat bereits 2015 aufgehoben - die Motion war 2014 eingereicht worden. Gemäss damaligen Zahlen unterstützt der Bund die Konsumentenorganisationen mit rund einer Million Franken im Jahr.