(sda) Der Ständerat hält die Verordnung für die Preisbekanntgabe für zu komplex und nicht mehr zeitgemäss. Er verlangt den Konsumenten und Konsumentinnen zuliebe eine Vereinfachung.

Der Rat hat deshalb eine entsprechende Motion von Filippo Lombardi (CVP/TI) mit 20 zu 13 Stimmen angenommen - allerdings nur den ersten Teil davon. Diese geht nun an den Nationalrat.

Die Bestimmungen zur Preisbekanntgabe seien inzwischen so komplex geworden, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bislang mehr als zwanzig "Praxisbroschüren" zur Anwendung der Bestimmungen herausgegeben habe, begründete Lombardi seine Motion. Im Alltag seien die Angaben weder von Werbeauftraggebern noch von den Werbeagenturen ausreichend zu verstehen und zu bewältigen.

Der Motionär fordert deshalb, dass die Pflichtangaben in der Werbung zur Preisbekanntgabe nicht mehr einzeln auf jedem Werbemittel selber kommuniziert werden müssen. Künftig müssten auch Referenzen auf digitale Quellen wie beispielsweise einen QR-Code ausreichen, auf denen die entsprechenden Informationen bereitgestellt werden. Dies sei "im Sinne einer modernen digitalen Gesellschaft", so Lombardi.

Motion zielt daneben

Eine Minderheit um Géraldine Savary (SP/VD) und der Bundesrat sprachen sich gegen den Vorstoss aus.

Der Bundesrat teile die Auffassung, dass die Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes konsumentenfreundlich sein solle, schreibt er in seiner Antwort. Die Motion ziele jedoch daneben.

So sei es etwa mehr als fraglich, ob den Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich gedient wäre, wenn sie bei Printwerbung und insbesondere bei Plakatwerbung in die unmittelbare Nähe der Werbung gehen müssten, um einen QR-Code oder eine URL mit dem Smartphone einlesen zu können.

Klärungsbedarf

Einen zweiten Teil seiner Motion zog der Tessiner Ständerat am Mittwoch zugunsten eines Postulats zurück. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe und deren Durchsetzung vereinfachen liessen. Die kleine Kammer überwies das Postulat einstimmig.

Ursprünglich wollte Lombardi via Motion auch verlangen, dass die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe vereinfacht werden. Es sei beispielsweise nicht nachvollziehbar, weshalb eine Reduktionsangabe während zwei Monaten zulässig sein soll, nach zwei Monaten und einem Tag hingegen nicht mehr, argumentierte er.

Der Bundesrat entgegnete in seiner schriftlichen Antwort, die Regeln zu Verhinderung von irreführende Vergleichspreisen seien seit geraumer Zeit etabliert und sowohl den kantonalen Vollzugsbehörden als auch den Anwendern bekannt. Eine Änderung oder Abschaffung dieser bewährten Regelung könne negative Auswirkung auf die Rechtssicherheit haben.

Aufgrund dieser Antwort und nach mehreren Gesprächen kam Lombardi zum Schluss, dass noch Klärungsbedarf bestehe, bevor man dem Bundesrat verbindliche Aufgaben geben könne.