Anders als die grosse Kammer wollte der Ständerat die SRG jedoch nicht verpflichten, die für eine Weitergabe notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte zu erwerben. Er passte die Motion entsprechend an. Dieser Änderung hat der Nationalrat am Donnerstag stillschweigend zugestimmt.
Mit dem nun überwiesenen Vorstoss wollen die Räte verhindern, dass einzelne Anbieter durch eine Kooperation mit der SRG bevorzugt werden. Gebührenfinanzierte Inhalte sollen einem breiteren Publikum zur Verfügung stehen.
Das entspreche den Kooperationen, die die SRG schon heute anbiete, rief Medienministerin Doris Leuthard in Erinnerung. Sie kündigte aber an, das Anliegen im geplanten Gesetz über elektronische Medien unterzubringen.