(sda) Der Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Renten in der beruflichen Vorsorge soll künftig nicht mehr im Gesetz verankert sein, sondern nach einer Formel berechnet werden. Das gilt auch für den Mindestzinssatz. Der Nationalrat hält an diesem Anliegen fest.

Mit 127 zu 55 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat es der Rat am Montag abgelehnt, eine Motion seiner Sozialkommission zu sistieren. Zur Diskussion stand auch eine parlamentarische Initiative mit ähnlichem Inhalt. Diese nahm der Nationalrat mit 127 zu 59 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Der Ständerat hatte die Motion auf Eis legen wollen, weil er der nächsten Rentenreform nicht vorgreifen möchte. Nun kann er erneut entscheiden. Im Nationalrat befand die bürgerliche Mehrheit, es brauche dringend eine Korrektur. Mit jedem Tag werde die Finanzierungslücke in den Pensionskassen grösser, stellte Thomas de Courten (SVP/BL) fest.

"Entmachtung des Volkes"

Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der Linken argumentierten vergeblich, die Senkung des Umwandlungssatzes sei eine hochpolitische Angelegenheit. Es gehe nicht an, den Satz den Versicherungen zu überlassen oder auf Verordnungsebene festzulegen, sagte Barbara Gysi (SP/SG).

Damit werde dem Parlament und dem Stimmvolk die Mitsprache entzogen, und das in einer Frage mit grosser Auswirkung auf die Renten. Sie sei überrascht, dass das Anliegen von rechter Seite komme. "Wir wollen das Volk nicht entmachten", sagte Gysi.

Sozialpartner an der Arbeit

Auch der Bundesrat lehnt die "Entpolitisierung" ab. Sozialminister Alain Berset erinnerte an die laufenden Arbeiten nach dem Scheitern der Rentenreform. Für die zweiten Säule seien die Sozialpartner dabei, einen Vorschlag erarbeiten, sagte Berset. Das Parlament sollte diesen abwarten.

Aus Sicht des Bundesrates gibt es keine Formel, die in jedem Fall adäquate Ergebnisse liefern würde. Besonders für den Mindestumwandlungssatz wäre es schwierig, eine Formel festzuschreiben, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion. Denn neben der mittel- und langfristig erwarteten Rendite müsste auch die Sterblichkeit berücksichtigt werden.

Die vielen Methoden zur Bestimmung dieser beiden Werte zeigten, dass eine Entpolitisierung des Mindestumwandlungssatzes ein Ding der Unmöglichkeit sei, hielt der Bundesrat fest. Eine Formel könnte zudem für die Vorsorgeeinrichtungen unerwünschte finanzielle Folgen haben und für die Versicherten eine Rentenplanung praktisch verunmöglichen.