(sda) Das Parlament will die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse nicht aufweichen. Mit einer Motion hat es den Bundesrat beauftragt, eine Anpassung der bisherigen Regeln auf Gesetzesweg auszuschliessen.

Nach dem Nationalrat sprach sich am Dienstag auch der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen für den Vorstoss aus, der damit zustande gekommen ist. Eine rechts-bürgerliche Mehrheit verhalf dem Vorstoss zum Erfolg. Der Bund soll aus ihrer Sicht weiterhin Schulden abbauen und nicht mehr Geld ausgeben.

Die Schweiz sei im Vergleich zu anderen Länder zwar weniger verschuldet, es bleibe aber ein beträchtlicher Schuldenberg abzutragen, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). Diese Schulden zu tilgen müsse die finanzpolitische Priorität bleiben.

Auch die Mehrheit der vorberatenden Kommission sei der Ansicht, dass sich die Schuldenbremse bewährt habe, sagte Kommissionssprecherin Anita Fetz (SP/BS). Angesichts der "sich eintrübenden finanzpolitischen Aussichten" sei jetzt nicht der Zeitpunkt, dieses Instrument aufzuweichen.

Gegen ein "Denkverbot"

Gegen die Motion sprach sich unter anderen Raphaël Comte (FDP/NE) aus. Es gehe ihm nicht darum, das finanzpolitische Instrument ganz auszuhebeln, sondern darum, ohne Denkverbot weiterdenken zu können, hielt er fest. Es brauche einen flexibleren Umgang mit Überschüssen.

Die Motion verfolge das gegenteilige Ziel: eine Zementierung des Schuldenabbaus. Wenn die Mehrheit im Parlament der Ansicht sei, der Status Quo habe sich bewährt, könne sie die Motion ja auch ablehnen: Der beste Weg, nichts zu ändern, sei, keine Motionen zu überweisen.

Eine Zementierung der Schuldenbremse war auch einer links-grünen Minderheit ein Dorn im Auge. Nach einer Reihe von Jahren mit Überschüssen wird aus diesen Kreisen der Ruf nach einer Lockerung der Schuldenbremse laut.

Bundesrat will keine Lockerung

Der Bundesrat wolle an der Schuldenbremse in der Verfassung nichts ändern, hielt Finanzminister Ueli Maurer am Dienstag fest. Er empfahl die Motion dennoch zur Ablehnung - auch um sich einen Spielraum zu lassen, um in Zukunft präziser budgetieren zu können. Zudem stehe eine Gesamtschau zum Thema an, die im nächsten Frühjahr vorliegen solle, rief Maurer in Erinnerung.

Der Bundesrat verwies zudem auf einen Bericht, der bereits im August 2017 publiziert worden war. Darin rät eine Expertengruppe davon ab, die Schuldenbremse zu lockern. Im Auftrag des Bundesrats untersuchte sie, ob Überschüsse statt zum Schuldenabbau zur Deckung zusätzlicher Ausgaben verwendet werden könnten. Die Expertengruppe warnt davor, dadurch das Vertrauen in die Finanzpolitik zu gefährden.

Ihrer Meinung nach könnten die Überschüsse allenfalls sinnvoll dazu verwendet werden, die Ausfälle durch eine nächste Steuerreform auszugleichen. In den letzten Jahren beliefen sich die Überschüsse durchschnittlich auf jeweils 1,2 Milliarden Franken. Hinzu kamen zu tief budgetierte Einnahmen.